Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienwohnung

Allgemeine Mietbedingungen

TARIFE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Um gültig zu sein, muss der Buchung Folgendes beigefügt werden:

  • Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises.
  • des unterschriebenen Mietvertrags.
 

Der Restbetrag des Mietpreises muss 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts bezahlt werden.

Wenn der Restbetrag nicht 30 Tage vor dem Ankunftsdatum des Mieters beglichen wurde, behält sich die Agentur das Recht vor, den Aufenthalt zu stornieren. In diesem Fall gelten die Standard-Stornierungsbedingungen.

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. 

Alle unsere Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten alle Steuern, Bearbeitungsgebühren, Miete und Mietnebenkosten. 

Die Unterkünfte werden möbliert als Kurzzeitmiete vermietet. Die Belegungsdaten und -zeiten müssen wie bei der Buchung angegeben eingehalten werden.

Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Zahlung der Kaution (Höhe je nach Wohnungstyp), der Bezahlung der gebuchten Nebenleistungen (Option) und der Kurtaxe.

Der Mietpreis beinhaltet nicht :

  • Die Kurtaxe (Tarif pro Tag und pro Person je nach Ort)
  • Alle Nebenleistungen: Flughafentransfers, Skiausrüstung, Skipässe und andere.
  • Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. (Für Kreditkartenzahlungen, die kumuliert 2'000 CHF übersteigen, wird eine Bankgebühr von 1,5% des eingezogenen Betrags berechnet. Die Zahlung per Banküberweisung ist gebührenfrei)

ANNULLIERUNG

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind ab dem Datum des Eingangs bei der Agentur wirksam. Nur Post und E-Mail werden berücksichtigt. Für Samstage, Sonntage und andere Feiertage ist der nächste Arbeitstag maßgeblich.

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten die folgenden Bedingungen:

  • Ab dem Buchungsdatum bis 30 Tage vor der Ankunft: Die Anzahlung wird dem Mieter nicht zurückerstattet.
  • Ab 30 Tage vor dem Ankunftsdatum oder bei Nichterscheinen zu Beginn des Aufenthalts: 100% des Aufenthalts werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

Bei jeder begründeten Stornierung und im Falle einer Neuvermietung des Objekts durch uns kann der gezahlte Betrag dem Mieter, der seinen Vertrag nicht erfüllen kann, zurückerstattet werden. Ein vom Mieter verkürzter oder abgebrochener Aufenthalt berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.

Wenn die Agentur aufgrund von Handlungen Dritter oder äußeren Umständen gezwungen ist, den Aufenthalt in der geplanten Unterkunft zu stornieren, wird sie, wenn möglich, eine Unterkunft der gleichen Kategorie ohne zusätzliche Kosten bereitstellen. Andernfalls verpflichtet sie sich zur sofortigen Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrags.

VERSICHERUNG

Die Mieterinnen und Mieter sind während ihres Aufenthalts für ihre persönlichen Gegenstände voll verantwortlich.

Für Schäden an der Wohnung ist der Mieter verantwortlich und muss daher eine entsprechende Versicherung abschließen. Diese Versicherung muss Diebstahl, Feuer, Glas- und Wasserschäden sowie alle mit der Nutzung der Immobilie verbundenen Risiken, einschließlich möglicher Schäden an Nachbarn, abdecken. Es ist notwendig, dass der Mieter auf Verlangen des Eigentümers oder seines Vertreters einen Nachweis über diese Versicherung erbringen kann. So entziehen sich der Eigentümer und sein Vertreter jeglicher Verantwortung für die Ansprüche, die ihre Versicherung im Schadensfall gegen den Mieter geltend machen könnte.

KAUTION

Bei der Übergabe der Schlüssel für das gemietete Gebäude muss eine Kaution hinterlegt werden, um eventuelle Schäden an beweglichen Gütern und anderen Gegenständen abzudecken. Diese Kaution kann entweder per Kreditkarte oder per Banküberweisung gemäß den im Vertrag angegebenen Bedingungen gezahlt werden.

Die zur Verfügung gestellten Gegenstände und Möbel dürfen nur dem normalen Verschleiß unterliegen, der ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung entspricht. Nach der Abreise des Mieters wird das Übergabeprotokoll von der Agentur erstellt. Basierend auf dieser Bestandsaufnahme wird die Kaution innerhalb von zwei Wochen zurückerstattet, es sei denn, es wurden Schäden festgestellt. Falls Reparatur- oder Ersatzkosten anfallen, die über den Wert der Kaution hinausgehen, muss der Mieter den geforderten Restbetrag sofort bezahlen.

HAUSMEISTERDIENSTE

Für unsere Hausmeisterdienste (Taxitransfers, Reinigung usw.) kann ein Aufschlag von bis zu 20 % (auf den Preis ohne MwSt.) erhoben werden.

* Am 1. Januar 2024 beträgt der sogenannte normale Mehrwertsteuersatz 8,1 %.

ANKUNFT

Sofern nicht anders übermittelt, muss sich jeder Mieter bei seiner Ankunft in der Agentur melden und wird dann zum gemieteten Gebäude geleitet.

  • Die Vermietungen beginnen ab 17.00 Uhr.
  • Die Ankünfte sind autonom per Schlüsselkasten.
  • Wenn die Ankunft mit einem privaten Empfang stattfindet, muss jede späte Ankunft, d. h. nach 19.00 Uhr, der Agentur vor 12.00 Uhr mitgeteilt werden. Die Agentur kann keine Anreise nach Mitternacht organisieren. Es können zusätzliche Gebühren anfallen.

START

  • Am Tag der Abreise muss die Unterkunft unbedingt bis 11:00 Uhr mit der Schlüsselübergabe verlassen werden.
  • Jede verspätete Abreise, die nicht von der Agentur bestätigt wurde, wird je nach Mietobjekt (Wohnung oder Chalet) mit einer Gebühr zwischen 100 CHF/Stunde und 1'000 CHF/Stunde berechnet.
  • Die Gesamtrechnung am Ende des Aufenthalts muss spätestens am Tag vor der Abreise des Mieters (d. h. am Freitag) beglichen werden.
  • Alle nicht zurückgegebenen Schlüssel, Fernbedienungen oder Piepser werden zum Kaufpreis berechnet.

AUFENTHALTSDAUER

Die Dauer des Aufenthalts wird in den besonderen Bedingungen des vorliegenden Vertrags angegeben. Der Mieter darf nach Ablauf dieser Dauer auf keinen Fall in den Räumlichkeiten verbleiben, es sei denn, die Agentur hat vorher zugestimmt, gegen einen Aufpreis, der anteilig zum Preis des Aufenthalts festgelegt wird.

Der Mieter erklärt ehrenwörtlich, dass er keinen Beruf in der Vermietung ausübt und dies auch nicht anstrebt und dass ihm die Räumlichkeiten, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind, nur als vorübergehender Wohnsitz vermietet werden, da dies die wesentlichen Bedingungen sind, ohne die der vorliegende Mietvertrag nicht gewährt worden wäre.

STATUS DER LAGE

Die Inventarliste und die Bestandsaufnahme bei Ein- und Auszug werden einseitig von der Agentur vor der Ankunft und nach der Abreise des Mieters durchgeführt. Da die Bestandsaufnahme nicht im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens durchgeführt wird, hat der Mieter 12 Stunden Zeit, um Beanstandungen vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Mietsache zum Zeitpunkt des Eintreffens des Mieters keine Schäden aufweist und in dem Zustand akzeptiert wird, in dem sie sich befindet.

MIETERPFLICHTEN

- Das gemietete Gebäude, das sich in Privatbesitz befindet, bürgerlich bewohnen. Der Mieter verpflichtet sich, das Gebäude nur vorübergehend zu nutzen. Das Gebäude wird auf keinen Fall sein Haupt- oder Zweitwohnsitz sein und der Mieter wird dort keine beruflichen, handwerklichen oder kommerziellen Tätigkeiten ausüben.
- Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten in dem Zustand zu übernehmen, in dem sie sich bei Antritt des Mietverhältnisses befinden, wie sie in der Beschreibung des vorliegenden Vertrags beschrieben sind.
- Das Chalet oder die Wohnung so bewohnen, dass nichts getan wird, was die Nachbarschaft schädigen könnte, insbesondere durch Vermeidung von Lärm oder anderen Belästigungen.
- Halten Sie die Räumlichkeiten während Ihres Aufenthalts in gutem Zustand.
- Bringen Sie keine Tiere mit, es sei denn, die Agentur holt vorher die Zustimmung des Eigentümers ein und verlangt dafür einen Aufpreis.
- Informieren Sie die Agentur über kleine Wartungsarbeiten, die er/sie möglicherweise festgestellt hat.
- Lassen Sie Arbeiten, die dringend durchgeführt werden müssen, unabhängig davon, um welche es sich handelt, ausführen. Wenn die Arbeiten auf eine Beschädigung zurückzuführen sind, die der Mieter zu verantworten hat, werden sie dem Mieter erneut in Rechnung gestellt.
- Im Falle der Vermietung in einem Gebäude halten sich die Mieter als Bewohner der Räumlichkeiten an die Hausordnung des Gebäudes, von der sie bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben.

VERPFLICHTUNGEN DER AGENTUR

- Die Agentur verpflichtet sich, die Immobilie und ihr Zubehör so zu liefern, wie sie in der bei der Buchung erhaltenen Beschreibung beschrieben sind, und die aus dem vorliegenden Vertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.
- Die Agentur ist nicht verantwortlich für die Unregelmäßigkeit der Wasser-, Heizungs- und Beleuchtungsdienste, die Öffnung von schneebedeckten Straßen und lehnt generell jede Haftung für Nutzungsmängel ab, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind.

REKLAMATIONEN

Jede Beschwerde über eine Leistung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug in die Unterkunft an die Agentur gerichtet werden.

Verzichtet der Mieter auf eine oder mehrere Leistungen, die in der Pauschale enthalten sind, kann die Agentur keine Rückerstattung oder Gegenleistung verlangen.

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