Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

TARIFE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Um gültig zu sein, muss der Buchung kumulativ beigefügt werden:

  • Eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass dieser Betrag als Anzahlung und nicht als Vorschuss geleistet wird.
  • des paraphierten und unterschriebenen Mietvertrags

Der Restbetrag des Mietpreises muss 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts bezahlt werden.

Wenn die Restzahlung nicht 30 Tage vor dem Ankunftsdatum des Mieters erfolgt ist, behält sich die Agentur das Recht vor, den Aufenthalt zu stornieren. In diesem Fall wird die Anzahlung dem Mieter zurückerstattet, wenn das Objekt zum selben Termin und zum selben Preis neu vermietet wird, es werden jedoch Stornierungsgebühren fällig.

Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts getätigt werden, ist die vollständige Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich. 

Alle unsere Preise sind in Schweizer Franken angegeben und enthalten alle Steuern, Bearbeitungsgebühren, Miete und Mietnebenkosten. 

Der Mieter verpflichtet sich, die Räumlichkeiten zu den im Vertrag festgelegten Daten und Uhrzeiten in Besitz zu nehmen.

Die Schlüsselübergabe erfolgt erst nach Zahlung der Kaution (Höhe je nach Wohnungstyp), der Bezahlung der gebuchten Nebenleistungen (Option) und der Kurtaxe.

Wenn die Kaution auf diesem Vertrag als "eingelöst" festgelegt ist, muss sie bei der Zahlung des Restbetrags einen Monat vor der Ankunft geleistet werden.

Der Mietpreis beinhaltet nicht :

  • Die Kurtaxe (Tarif pro Tag und pro Person je nach Ort)
  • Alle Nebenleistungen: Flughafentransfers, Skiausrüstung, Skipässe und andere.
  • Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Kunden. (Für Kreditkartenzahlungen, die kumuliert 5.000 CHF übersteigen, wird eine Bankgebühr von 1,5% des kassierten Betrags berechnet).

VERTRAGSBEDINGUNGEN UND -BILDUNG

Die Agentur gibt ein Mietangebot mit allen Mitteln, einschließlich jeglicher Form von Werbung, heraus.

Der Mietvertrag kommt erst nach der Bestätigung des Mietvertrags durch die Agentur zustande, die innerhalb eines Monats nach Zahlung der Anzahlung erfolgen muss. Wenn die Agentur nach Ablauf dieser Frist die Vermietung nicht bestätigt hat, wird die Anzahlung sofort zurückerstattet und die Buchung wird als null und nichtig betrachtet.

ANNULLIERUNG

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und sind ab dem Datum des Eingangs bei der Agentur wirksam. Nur Post und E-Mail werden berücksichtigt. Für Samstage, Sonntage und andere Feiertage ist der nächste Arbeitstag maßgeblich.

Im Falle einer Stornierung durch den Mieter gelten die folgenden Bedingungen:

  • Ab dem Buchungsdatum bis 61 Tage vor der Ankunft: Die Anzahlung wird dem Mieter nicht zurückerstattet.
  • 60 bis 31 Tage vor der Ankunft: 75% des Aufenthalts wird dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Ab 30 Tage vor dem Ankunftsdatum oder bei Nichterscheinen zu Beginn des Aufenthalts: 100% des Aufenthalts werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei jeder begründeten Stornierung und im Falle einer Neuvermietung des Objekts durch uns kann der gezahlte Betrag dem Mieter, der seinen Vertrag nicht erfüllen kann, zurückerstattet werden. Ein vom Mieter verkürzter oder abgebrochener Aufenthalt berechtigt nicht zu einer Rückerstattung.

Wenn die Agentur aufgrund von Handlungen Dritter oder äußeren Umständen gezwungen ist, den Aufenthalt in der geplanten Unterkunft zu stornieren, wird sie, wenn möglich, eine Unterkunft der gleichen Kategorie ohne zusätzliche Kosten bereitstellen. Andernfalls verpflichtet sie sich zur sofortigen Rückerstattung des gesamten gezahlten Betrags.

VERSICHERUNG

Für den Aufenthalt kann eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden. Sie ist mit einem Aufpreis verbunden, dessen Bedingungen dem Mieter gegebenenfalls auf Anfrage mitgeteilt werden.

Alle Gegenstände oder persönlichen Gegenstände, die dem Mieter gehören, unterliegen seiner eigenen Verantwortung.

In Bezug auf das Mietobjekt ist der Mieter für die von ihm verursachten Schäden verantwortlich. Der Mieter ist daher verpflichtet, sich bei einer Versicherungsgesellschaft gegen Diebstahl, Feuer, Glasbruch und Wasserschäden zu versichern. Allgemeiner gesagt, muss er sich gegen alle seine Mietrisiken und das gemietete Mobiliar sowie gegen Regressansprüche von Nachbarn versichern und muss dies auf einfache Anfrage des Eigentümers oder seines Bevollmächtigten belegen können. Folglich lehnen letztere jede Haftung für den Regress ab, den ihre Versicherungsgesellschaft im Schadensfall gegen den Mieter geltend machen könnte.

KAUTION

Bewegliche Güter und Gegenstände dürfen nur die Wertminderung erfahren, die durch den normalen Gebrauch, für den sie bestimmt sind, verursacht wird.

Die Kaution wird gezahlt, um eventuelle Schäden und Verletzungen an den gemieteten Gegenständen abzudecken.

Die vom Mieter gezahlte Kaution wird bis zum Übergabeprotokoll, das die Agentur nach der Abreise des Kunden erstellt, einbehalten. Sie kann einkassiert werden.

Die Kaution muss spätestens bei der Übergabe der Schlüssel für das gemietete Gebäude entweder per Kreditkarte oder per Banküberweisung in der in den besonderen Vertragsbedingungen angegebenen Höhe gezahlt werden.

Er wird innerhalb von maximal zwei Wochen nach der Abreise des Mieters zurückerstattet, abzüglich der Kosten für die Instandsetzung der Räumlichkeiten, falls Beschädigungen festgestellt wurden.

Sollte die Kaution nicht ausreichen, um die Kosten aufgrund von Beschädigungen zu decken, verpflichtet sich der Mieter, den Restbetrag auf erste Aufforderung hin zu zahlen.

HAUSMEISTERDIENSTE

Für unsere Hausmeisterdienste (Taxitransfers, Reinigung usw.) kann ein Aufschlag von bis zu 20 % (auf den Preis ohne MwSt.) erhoben werden.

Die Weiterberechnung von Leistungen durch CosyHome, die von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitieren, führt zwingend zu einer Änderung der Mehrwertsteuer auf den allgemeinen Steuersatz*, außer bei Leistungen, die der Auslagenpflicht unterliegen.

* Am 1. Januar 2024 beträgt der sogenannte normale Mehrwertsteuersatz 8,1 %.

AUSZAHLUNGEN

Bestimmte Zusatzleistungen, die einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz unterliegen, werden Ihnen im Rahmen von Auszahlungen erbracht. Als Vermittler wird CosyHome von seinem Kunden beauftragt, das Produkt oder die Dienstleistung (Skipässe, ESF-Skikurse) bei der betreffenden Gesellschaft zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu kaufen. Es handelt sich um eine Auslagenerstattung für fremde Rechnung, und der Vermittler CosyHome muss die Beträge, die der Auftraggeber erstattet, nicht der Mehrwertsteuer unterwerfen. CosyHome erhebt keine Gewinnspanne und die Leistung wird zu dem öffentlichen Preis gekauft, der an den Kassen des Dienstleisters angezeigt wird.

ANKUNFT

Sofern nicht anders übermittelt, muss sich jeder Mieter bei seiner Ankunft in der Agentur melden und wird dann zum gemieteten Gebäude geleitet.

  • Die Vermietungen beginnen ab 17.00 Uhr.
  • Jede späte Ankunft, d. h. nach 19:00 Uhr, muss der Agentur vor 12:00 Uhr mitgeteilt werden, damit eine späte Ankunft organisiert werden kann. Die Agentur kann keine Anreise nach Mitternacht organisieren.

START

  • Am Tag der Abreise muss die Unterkunft unbedingt bis 11:00 Uhr mit der Schlüsselübergabe verlassen werden.
  • Jede verspätete Abreise, die nicht von der Agentur bestätigt wurde, wird je nach Mietobjekt (Wohnung oder Chalet) mit einer Gebühr zwischen 100 CHF/Stunde und 1'000 CHF/Stunde berechnet.
  • Die Gesamtrechnung am Ende des Aufenthalts muss spätestens am Tag vor der Abreise des Mieters (d. h. am Freitag) beglichen werden, da die Agentur von 09:00 bis 18:30 Uhr geöffnet ist.
  • Alle nicht zurückgegebenen Schlüssel, Fernbedienungen oder Piepser werden zum Kaufpreis berechnet.

AUFENTHALTSDAUER

Die Dauer des Aufenthalts wird in den besonderen Bedingungen des vorliegenden Vertrags angegeben. Der Mieter darf nach Ablauf dieser Dauer auf keinen Fall in den Räumlichkeiten verbleiben, es sei denn, die Agentur hat vorher zugestimmt, gegen einen Aufpreis, der anteilig zum Preis des Aufenthalts festgelegt wird.

Der Mieter erklärt ehrenwörtlich, dass er keinen Beruf in der Vermietung ausübt und dies auch nicht anstrebt und dass ihm die Räumlichkeiten, die Gegenstand des vorliegenden Vertrags sind, nur als vorübergehender Wohnsitz vermietet werden, da dies die wesentlichen Bedingungen sind, ohne die die vorliegende Vermietung nicht gewährt worden wäre.

STATUS DER LAGE

Die Inventarliste und die Bestandsaufnahme bei Ein- und Auszug werden einseitig von der Agentur vor der Ankunft und nach der Abreise des Mieters durchgeführt. Da die Bestandsaufnahme nicht im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens durchgeführt wird, hat der Mieter 12 Stunden Zeit, um Beanstandungen vorzubringen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Mietsache zum Zeitpunkt des Eintreffens des Mieters keine Schäden aufweist und in dem Zustand akzeptiert wird, in dem sie sich befindet. 

MIETERPFLICHTEN

  • Das gemietete Gebäude, das sich in Privatbesitz befindet, bürgerlich bewohnen. Der Mieter verpflichtet sich, das Gebäude nur vorübergehend zu nutzen. Das Gebäude wird auf keinen Fall sein Haupt- oder Zweitwohnsitz sein und der Mieter wird dort keine beruflichen, handwerklichen oder kommerziellen Tätigkeiten ausüben.
  • Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Räumlichkeiten in dem Zustand zu übernehmen, in dem sie sich bei Antritt des Mietverhältnisses befinden, wie sie in der Beschreibung des vorliegenden Vertrags beschrieben sind.

  • Das Chalet oder die Wohnung so bewohnen, dass nichts getan wird, was die Nachbarschaft schädigen könnte, insbesondere durch Vermeidung von Lärm oder anderen Belästigungen.

  • Der Mieter verpflichtet sich, die Möbel und Gegenstände, die das Mietobjekt ausstatten, gemäß ihrer Verwendung und an den Orten, an denen sie sich befinden, zu nutzen. Es ist ihm ausdrücklich untersagt, sie aus den gemieteten Räumlichkeiten zu transportieren.

  • Die Räumlichkeiten persönlich zu bewohnen und sie in keinem Fall, auch nicht kostenlos, unterzuvermieten oder seine Rechte aus dem vorliegenden Vertrag ohne die Zustimmung der Agentur abzutreten. Er muss die gemieteten Räume bürgerlich bewohnen und darf unter keinen Umständen Möbel darin lagern, außer Wäsche und Kleinigkeiten.

  • Halten Sie die Räumlichkeiten während Ihres Aufenthalts in gutem Zustand.

  • Bringen Sie keine Tiere mit, es sei denn, die Agentur holt vorher die Zustimmung des Eigentümers ein und verlangt dafür einen Aufpreis.

  • Informieren Sie die Agentur über kleine Wartungsarbeiten, die er/sie möglicherweise festgestellt hat.

  • Lassen Sie Arbeiten, die dringend durchgeführt werden müssen, unabhängig davon, um welche es sich handelt, ausführen. Wenn die Arbeiten auf eine Beschädigung zurückzuführen sind, die der Mieter zu verantworten hat, werden sie dem Mieter erneut in Rechnung gestellt.

  • Der Mieter haftet für die Zerstörung oder Beschädigung aller Gegenstände, die ihm als Zubehör des Gebäudes zur Verfügung gestellt werden, sowie für Schäden, die am Gebäude und an den Einrichtungen entstehen können, insbesondere durch eine anormale Nutzung von Elektro- und Heizgeräten oder durch die Verstopfung von WCs, Waschbecken, Badewannen oder Spülbecken durch Gegenstände, die die Abflüsse verstopfen können. Im Falle eines Verdachts auf Beschädigung erhält der Vertreter der Agentur Zugang zum Mietobjekt, um alle notwendigen Feststellungen zu treffen.

  • Im Falle der Vermietung in einem Gebäude halten sich die Mieter als Bewohner der Räumlichkeiten an die Hausordnung des Gebäudes, von der sie bestätigen, sie zur Kenntnis genommen zu haben.

VERPFLICHTUNGEN DER AGENTUR

Die Agentur verpflichtet sich, das Gebäude und sein Zubehör so zu liefern, wie es in der bei der Buchung erhaltenen Beschreibung beschrieben ist, und die aus dem vorliegenden Vertrag resultierenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Die Agentur ist nicht verantwortlich für die Unregelmäßigkeit der Wasser-, Heizungs- und Beleuchtungsdienste, die Öffnung von schneebedeckten Straßen und lehnt generell jede Haftung für Nutzungsmängel ab, die nicht auf ihr Verschulden zurückzuführen sind.

REKLAMATIONEN

Jede Beschwerde über eine Leistung muss innerhalb von 24 Stunden nach dem Einzug in die Unterkunft an die Agentur gerichtet werden.

Verzichtet der Mieter auf eine oder mehrere Leistungen, die in der Pauschale enthalten sind, kann die Agentur keine Rückerstattung oder Gegenleistung verlangen.

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